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Der UN-Menschenrechtsrat beschloss am 23. Juli 2014 im Rahmen seiner «21. ausserordentlichen Sitzung über die Menschenrechtssituation in den besetzten palästinensischen Gebieten, einschliesslich Jerusalem» die Einsetzung einer «Unabhängigen, internationalen Kommission zur Untersuchung aller internationalen Menschenrechtsverletzungen in den besetzten palästinensischen Gebieten».
Gleichzeitig wurde die Schweiz als Depositarstaat der Genfer Konvention gebeten,, die Vorbereitung einer Konferenz der Signatarstaaten wegen Verletzungen der Genfer Konvention im Gazastreifen, an die Hand zu nehmen. Das UNHRC-Protokoll lässt keine Zweifel, dass es einmal mehr um eine einseitige Verurteilung Israels gehen soll.
Dagegen richtet sich das Memorandum, das die Freundschaftsgesellschaften mit Israel ihren Aussenministerien überreicht haben.
Die Schweizerische Eidgenossenschaft ist gegenwärtig nicht Mitglied des UNHRC, gab aber zur Debatte eine Erklärung ab.
Am 11. August 2014 gab der Präsident des UNHRC, Botschafter Baudelaire Ndong Ella (Gabun) die Berufung der Mitglieder dreiköpfigen Untersuchungskommission bekannt:
- William Schabas (Canada), als Vorsitzender,
- Amal Alamuddin (Grossbritannien) und
- Doudou Diène (Senegal).